Die USA als Steuerparadies

Die USA sind nicht als Steuerparadies bekannt, wenn auch die Steuern im Allgemeinen niedriger sind als beispielsweise in Deutschland. Das gilt auch für die Einkommens- und Körperschaftsteuersätze. Die USA beteiligen sich allerdings nicht an dem „Kampf“ um vermögende Privatleute, denen viele Länder, auch manches europäische Land, steuerlich rote Teppiche ausrollen, damit sie sich dort ansiedeln. 

Aber, und das ist auch eine Tatsache, die USA bieten Unternehmen und insbesondere Unternehmensgründern/Start-ups sehr interessante Rahmenbedingungen, auch steuerlich, um diese zu Investitionen im Land zu bewegen bzw. im sie dazu zu bewegen, sich in den USA anzusiedeln. Hierzu später noch mehr.

Und was für bestehende Unternehmen und Start-ups gilt, gilt analog auch für Freiberufler und Freelancer. Auch für diese Gruppen bieten die USA vergleichsweise gute Rahmenbedingungen und, zumindest im Vergleich zu Deutschland, niedrigere Steuern und oftmals bessere wirtschaftliche Aussichten und Möglichkeiten.

Für deutsche Rentner wiederum sind die USA zwar ein bevorzugtes Ziel für den Lebensabend, aber eine Greencard ist schwer zu bekommen. Wer das Glück nicht hat, kann nur weniger als 183 Tage im Jahr in den USA verweilen und bleibt weiter vollständig in Deutschland steuerpflichtig. Wer im Besitz einer Greencard ist, bezahlt aufgrund des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) Einkommensteuer auf die Rente nur in den USA. Die Einkommensteuer wird dort größtenteils nach einem ähnlich komplizierten System wie in Deutschland erhoben – inklusive progressivem Steuersatz und verschiedenen Steuerklassen. Allerdings gibt es in den USA eine Besonderheit. Denn in den Vereinigten Staaten erhebt nicht jeder Bundesstaat eine eigene Einkommensteuer und damit Steuer auf die Rente. Zu diesen Staaten gehören u.a. auch die Sonnenscheinstaaten Florida, Tennessee und Texas.

Die USA auf der Karte

Das sagen andere über die USA

  • New York

    New York besteht längst nicht nur aus der 5th Avenue und Times Square. In den Stadtteilen Brooklyn, Queens, Staten Island und Bronx erleben Besucher oft noch ein authentischeres Leben als in Manhattan.

    New York ist keine Stadt, sondern ein Universum mit fünf Planeten. Im Zentrum strahlt, der Sonne gleich, Manhattan. Das allerdings gilt inzwischen als überlaufen und zu kommerziell. Doch daneben existieren vier große Stadtteile, die mindestens genauso faszinierende Welten darstellen. Queens, Staten Island, Brooklyn und die Bronx werden von Touristen oft übersehen, dabei machen sie nicht nur auf der Karte den Großteil der Metropole aus: In ihnen spielt sich das wahre New Yorker Leben ab.

    Queens: Ethnische Vielfalt und Kultur

    Dass man Queens inzwischen auch in Deutschland kennt, ist hauptsächlich der Fernsehserie „King of Queens“ zu verdanken. Oft als etwas langweilig belächelt, bietet Queens viel mehr als nur günstigen Wohnraum in einer absurd teuren Stadt. Fast die Hälfte der Einwohner hat einen Migrationshintergrund und jede ethnische Gruppe hat diesem Stadtteil ihren Stempel aufgedrückt. Wer hier wohnt, identifiziert sich vor allem mit seiner direkten Nachbarschaft: Griechen mit Astoria, Iren mit Woodside, Italiener mit Ozone Park, Juden mit Rego Park. Nirgendwo sonst in New York leben mehr Asiaten und insgesamt werden 138 Sprachen gesprochen.

    Im Flushing Meadows Park finden nicht nur die US Open statt, sondern auch erstklassige Baseballspiele der New York Mets. Das P.S. 1 Contemporary Art Center gilt als wegweisend für die moderne Kunst, krönt aber lediglich ein beeindruckendes Sammelsurium an Kunsteinrichtungen in Queens, vom Noguchi Museum für japanische Skulpturen bis zum Jamaica Performing Arts Center. Im Süden, direkt neben den John F. Kennedy Flughafen, teilt sich Queens mit Brooklyn das Jamaica Bay Wildlife Refuge, ein Naturschutz- und Erholungsgebiet so groß wie der Berliner Bezirk Mitte.

    Bronx: Vom Armenhaus zum Trendviertel

    Kein Stadtteil New Yorks ist so widersprüchlich wie die Bronx. Mitten in der Süd-Bronx, dem Armenhaus der Stadt, hat der reichste Sportclub der Welt sein Zuhause: die New York Yankees. Von ihrem legendären Baseballstadion aus, das inzwischen durch einen Neubau ersetzt wurde, sah man einst in der Nachbarschaft ganze Wohnblocks brennen; Gangs kontrollierten die Straßen. Doch in diesem Chaos entstand auch große Kultur. Hip-Hop hat hier seinen Ursprung; viele Graffitis an Hauswänden und Metrozügen genießen längst Kultstatus. In der Gegend rund um die Straßenkreuzung „The Hub“ gibt es unzählige kleine und große Geschäfte, in den Plattenläden entdeckt man heute Künstler, die der Rest der Welt erst Jahre später kennenlernen wird.

    Die Bronx ist grün, besteht zu gut einem Viertel aus Parkanlagen. Allein der Pelham Bay Park ist dreimal größer als der berühmte Central Park. Wer von hier über die Brücke nach City Island fährt, erlebt einen echten Kulturschock: Zwischen unzähligen Fischrestaurants lebt es sich wie in einem Küstendorf in Neuengland. Vom Leben der großen jüdischen, deutschen und polnischen Gemeinden der Bronx findet man nur noch wenige Spuren. Die Arthur Avenue aber ist mit ihren vielen Pizza- und Pasta-Restaurants bis heute eine Bastion italo-amerikanischer Gastlichkeit. Viele New Yorker halten diese Gegend für authentischer als „Little Italy“ in Manhattan.

    Brooklyn: Die Stadt in der Stadt

    Mit 2,5 Millionen Einwohnern ist Brooklyn der bevölkerungsreichste Stadtteil New Yorks. Wie im benachbarten Queens kommt hier buchstäblich die ganze Welt zusammen. Die Nachbarschaft von Brighton Beach zum Beispiel ist bekannt als „Little Odessa“, dank der vielen russischen und ukrainischen Einwanderer. „Little Poland“ findet man in Greenpoint, „Chinatown“ in Sunset Park. Der Film „Saturday Night Fever“, eine Hommage an Italo-Amerikaner in New York, entstand in Bay Ridge. Auch Regisseur Spike Lee drehte viele seiner Filme vor allem im afro-amerikanischen Bedford-Stuyvesant.

    Neben festen Anlaufpunkten wie dem Botanischen Garten (besonders zur Kirschblüte), dem Brooklyn Childrens Museum (das erste Kindermuseum der Welt) oder dem Weeksville Heritage Center zur Anti-Sklaverei-Bewegung sollte man Brooklyn vor allem zu Fuß entdecken. Beim sogenannten „Walking Seminar“ kann man mit studierten Stadtführern in die Geschichte des historischen Brooklyn Heights eintauchen, in afro-amerikanische und karibische Kulturen oder in die multikulturelle Restaurantlandschaft. Im Süden Brooklyns findet man den Ursprung der modernen Freizeitindustrie: Coney Island. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts gibt es hier eine Vielzahl von Vergnügungsparks. Zuletzt wurde Anfang 2010 der legendäre Luna Park neu eröffnet. Der „Cyclone“, eine der ältesten Holzachterbahnen Amerikas, ist mit kurzer Pause seit 1927 in Betrieb.

    Staten Island: New York wie anno dazumal

    Die Einwohner von Staten Island im Südwesten New Yorks hätten sich 1993 nach einer Volksabstimmung fast vom Big Apple losgesagt − was für New York ein herber Verlust gewesen wäre. Schließlich ist der auf einer Insel gelegene bevölkerungsärmste Stadtteil der Metropole reich an Attraktionen, vor allem für Fans amerikanischer Geschichte. In Old Town finden sich Reste der ersten ständigen Kolonie der Niederländer. Wer erahnen möchte, wie das Leben zwischen dem 17. und 19. Jahrhundert ausgesehen hat, sollte in Historic Richmond Town vorbeischauen, wo 30 Originalhäuser aus 300 Jahren erhalten sind. Laiendarsteller führen in authentischer Kleidung altes Handwerk vor und vermitteln einen Eindruck vom Leben in New York, bevor es Häuserschluchten und Coffee-to-go gab. Auf jeden Fall sollte man auf Staten Island eine Führung durch die alte Küstenfestung Fort Wadsworth machen, von wo aus von 1663 bis 1994 die Stadt bewacht wurden; erst mit Musketen, dann mit Kanonen, zuletzt mit Boden-Luft-Raketen. Die friedlichere Seite kann man im Kajak erleben, mit dem man auf einem der vielen Flüsse quer durch Staten Island paddeln kann.

    Wer seinen New-York-Besuch doch nicht ganz ohne einen Abstecher nach Manhattan beenden möchte, sollte das mit der Staten Island Fähre tun. Die kostet nichts und in den 25 Minuten, die das Schiff nach Manhattan benötigt, hat man den wohl spektakulärsten Blick auf die New Yorker Skyline überhaupt.

    Quelle: Focus online, 28.11.2022; https://www.focus.de/reisen/usa/jenseits-von-manhattan-new-york_id_1996675.html

  • Tipps für den USA-Urlaub

    Brennende Männer, Dinosaurier-Knochen und eine dänische Kolonie in Kalifornien: Auf der SPIEGEL-ONLINE-Reisekarte finden Sie Tipps für den etwas anderen Urlaub im Land der unbegrenzten Möglichkeiten - was ist Ihr besonderes USA-Erlebnis?

    Es muss nun wirklich nicht immer New York sein. Und San Francisco oder Los Angeles sind nicht die einzigen Städte in Kalifornien. Deren Attraktionen hat man meist sowieso schon hundertfach gesehen: auf Plakaten, in Büchern und Magazinen, im Kino und Fernsehen. Wer in die USA reist, der sollte einfach mehr als nur die klassischen Urlaubsziele ansteuern.

    Wandern Sie an der schroffen Küste Oregons, besuchen Sie die Nachfahren der ersten Siedler in New England oder entdecken Sie einmal Seattle vom Wasser aus. Auf der interaktiven Reisekarte von SPIEGEL ONLINE finden Sie jede Menge ungewöhnliche Tipps für einen USA-Urlaub, der mehr als nur altbekannte Postkartenmotive liefert.

    Colorado-Tipp von eastkex

    Das Dinosaur National Monument gleicht in seiner Schönheit dem Grand Canyon: Am Zusammenfluss von Green und Yampa River kann man ein für den Südwesten der USA typisches, tief eingeschnittenes Flusstal bewundern. Auf knapp 100 Kilometer Länge schlängelt sich der Yampa in der Halbwüste durch verschiedenfarbiges Gestein, in dem vor rund hundert Jahren Dinosaurierknochen gefunden wurden. Im Dinosaur Quarry kann man diese besichtigen.

    Seattle-Tipp von heikofausn

    Ein toller Tipp ist eine Tour mit der Fähre von Seattle nach Bainbridge beziehungsweise Bremerton und zurück. Man zahlt nur wenige Dollar und hat eine wunderschöne Fahrt über den Puget Sound. Die Rückfahrt besticht durch einen grandiosen Blick auf die Skyline von Seattle und den Mount Rainier.

    Küstentipp von walkingman

    Cape Perpetua an der Oregon Coast vereint alles was diese Gegend so sehenswert macht: eine schroffe Felsküste, an der sich die Pazifikwellen spektakulär brechen; Tidepools, in denen man bei Niedrigwasser Tiere und Pflanzen beobachten kann; und eine traumhafte Aussicht von der Spitze des Kaps.

    Texas-BBQ-Tipp von DenisKrick

    Rudy's BBQ in San Antonio war einst eine alte Tankstelle. Seit 1989 gibt es hier unbestritten eines der besten Bar-B-Qs in Texas. Inzwischen ist Rudy's eine Kette und im Lone Star State weit verbreitet. Mein Tipp: eine ordentliche Portion Brisket, Baby Black Ribs und Cream Corn!

    Wandertipp für North Dakota von ginevra112

    Der Theodore Roosevelt National Park ist voller Bisons, verwilderte Pferde und jeder Menge Präriehunde. Es ist trocken und windig, mit vielen Schluchten und Erhebungen. Auch der Painted Canyon ist einen Blick wert. Man kann wandern oder auch reiten.

    Kalifornien-Tipp von travelin-mate

    Wer während seines Kalifornien-Urlaubs Lust auf Dänemark bekommt, sollte einen Abstecher nach Solvang unternehmen. Der Ort selbst sieht nicht nur aus wie eine Mini-Version Dänemarks, die Einwohner tragen auch traditionelle Trachten und verkaufen dänische Backwaren. Überdies verläuft hier eine wunderschöne Nebenstrecke über die Santa Ynez Mountains nach Santa Barbara (Route 246 und 154).

    Festival-Tipp von papai

    Burning Man in der Black Rock Desert, Nevada: Heimat des wohl schrillsten und atemberaubendsten Festival der Welt. Keine Feier versprüht mehr Liebe, Zusammenhalt und Zufriedenheit als dieses.

    Ausflugstipp für New England von leifneumannfl

    Plimoth Plantation ist die erste britische Siedlung in New England und wurde 1620 gegründet - von den Passagieren der "Mayflower". Der Ort ist heute ein Freilichtmuseum und wurde sehr eindrucksvoll wieder aufgebaut. Die Nachfahren der Wampanoag zeigen Besuchern, wie die Ureinwohner zu Zeiten der englischen Besiedlung gelebt haben und welchen Austausch es mit den Siedlern gab.

    Fast ein New-York-Tipp von jewast

    Einen sehr beeindruckenden Blick auf Manhattan hat man vom Hamilton Park in New Jersey. Auf Höhe der 42nd Street kann man von der George Washington Bridge bis runter zur Freiheitsstatue blicken und das Panorama genießen. Insbesondere am Abend eine beeindruckendes (und kostenloses) Erlebnis.

    Quelle: DER SPIEGEL online, abgerufen am 28.11.2022; https://www.spiegel.de/reise/fernweh/tipps-fuer-den-urlaub-in-den-usa-von-spiegel-online-lesern-a-871539.html

So funktioniert das Steuersystem in den USA

Ein wichtiger Punkt vorab: Steuerlich ansässige Einzelpersonen werden in den USA nach dem Welteinkommensprinzip, Unternehmen hingegen nach dem Territorialprinzip behandelt. Das US-Steuerrecht ist alles andere als unkompliziert. Die folgenden Ausführungen geben daher lediglich einen groben Überblick, und es sollte sich von selbst verstehen, dass es ggf. einer ausführlichen steuerlichen Beratung bedarf.

Einzelpersonen

Die Vereinigten Staaten erheben von ihren Bürgern und allen anderen steuerlich ansässigen Einwohnern Steuern auf ihr weltweites Einkommen. Für diese gilt also nicht das Territorialprinzip, sondern das Welteinkommensprinzip. Nicht ansässige Ausländer hingegen werden auf ihr Einkommen aus US-Quellen sowie ihr Einkommen besteuert, das tatsächlich mit einem US-Handel oder -Geschäft verbunden ist (mit bestimmten Ausnahmen).

Der Aufenthaltsstatus eines Ausländers wird durch eine Reihe von Tests bestimmt, gemäß derer folgende Personen als Einwohner, und damit als steuerlich ansässig gelten:

  1. Alle Personen, die sich rechtmäßig zu Einwanderungszwecken dauerhaft im Land aufhalten (d. h. Inhaber einer "Green Card"). Der Status als sog. "Resident Alien" bleibt in der Regel so lange bestehen, bis die Green Card formell aufgegeben wird. Personen, die im Besitz einer solchen Green Card sind, aber die Vereinigten Staaten verlassen, um auf unbestimmte Zeit oder dauerhaft im Ausland zu leben, werden also im Allgemeinen weiterhin als ansässige Ausländer eingestuft und besteuert, bis die Green Card wieder abgegeben wird. Komplexe Regeln gelten auch für Personen, die ihre Green Card aufgegeben haben, sofern sie die Green Card in mindestens acht der letzten 15 Jahre vor der Aufgabe besaßen. Es ist daher sehr zu empfehlen, sich vor der Erlangung oder Aufgabe einer Green Card professionell steuerlich beraten zu lassen.

  2. Alle Personen, die die Kriterien des sog. "substantial presence test" erfüllen. Eine Person erfüllt diese Kriterien, wenn sie sich im laufenden Jahr mindestens 31 Tage in den Vereinigten Staaten aufhält und im laufenden Jahr und in den beiden vorangegangenen Jahren insgesamt 183 äquivalenter Tage. Für die Zwecke der 183-Äquivalenztage-Anforderung zählt jeder Teil eines Tages, an dem sich die Person während des laufenden Kalenderjahres in den Vereinigten Staaten aufhält, als ganzer Tag; jeder Tag im vorangegangenen Jahr zählt als ein Drittel eines Tages; und jeder Tag im zweiten vorangegangenen Jahr zählt als ein Sechstel eines Tages. Es ist zu beachten, dass eine Person, die sich im laufenden Steuerjahr weniger als 183 Tage in den USA aufhält und in einem anderen Land einen "steuerlichen Wohnsitz" und eine "engere Verbindung" zu diesem Land für das gesamte Jahr nachweisen kann, dennoch als nicht ansässiger Ausländer eingestuft werden kann, selbst wenn die Anforderung von drei Jahren und 183 Tagen erfüllt ist. Ausnahmen gibt es auch für bestimmte Studenten, Lehrer oder Auszubildende, Besatzungsmitglieder ausländischer Schiffe, Angestellte ausländischer Regierungen und internationaler Organisationen, bestimmte Personen mit medizinischen Problemen, die während ihres Aufenthalts in den Vereinigten Staaten auftreten, und bestimmte mexikanische und kanadische Einwohner, die zur Arbeit in die Vereinigten Staaten pendeln.
    Für die Bestimmung des Anteils des Jahres, in dem eine Person als ansässig oder nicht ansässig behandelt wird, gelten im ersten und letzten Jahr ihres Aufenthalts besondere Regeln.

Der Status als gebietsansässiger Ausländer führt oft zu einer niedrigeren US-Steuer als der Status als nicht-gebietsansässiger Ausländer, da es mehr zulässige Abzüge und niedrigere Steuersätze für bestimmte verheiratete Steuerzahler gibt. Daher können sich bestimmte nicht ansässige Ausländer für den Status eines ansässigen Ausländers entscheiden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Unternehmen

Das Ende 2017 verabschiedete US-Steuerreformgesetz führte die Vereinigten Staaten weg vom Welteinkommens- hin zum territorialen Steuersystem. Unter anderem wurde der Steuersatz für gebietsansässige Körperschaften von 35 % dauerhaft auf einen Pauschalsatz von 21 % für Steuerjahre, die ab dem 01.01.2018 beginnen, gesenkt.

Bestimmte Einkünfte aus US-Quellen (z. B. Zinsen, Dividenden und Lizenzgebühren), die nicht effektiv mit der Geschäftstätigkeit einer Nicht-US-Körperschaft verbunden sind, werden weiterhin auf Bruttobasis mit 30 % besteuert.

Alternative Mindeststeuer (AMT)

Die IRA (die US-Finanzbehörde) führte eine neue alternative Mindeststeuer (AMT) für Unternehmen ein, die für nach 2022 beginnende Steuerjahre gilt und auf dem Einkommen aus dem Jahresabschluss basiert (Buch-Mindeststeuer oder BMT). Die BMT ist eine Mindeststeuer von 15 % auf das bereinigte Bilanzergebnis (AFSI) von C-Kapitalgesellschaften. C- Kapitalgesellschaften sind im Allgemeinen solche mit durchschnittlichen jährlichen Bruttoeinnahmen von nicht mehr als 7,5 Millionen US-Dollar. Die BMT erhöht die Steuer eines Steuerpflichtigen in dem Maße, in dem die vorläufige Mindeststeuer die reguläre Steuer zuzüglich der Steuer zur Bekämpfung der Aushöhlung der Bemessungsgrundlage und des Missbrauchs (BEAT) übersteigt.

Das AFSI bestimmt, ob eine Körperschaft eine steuerpflichtige Körperschaft ist und wie hoch die Steuer ist. Im Allgemeinen gilt ein Unternehmen als steuerpflichtig, wenn sein durchschnittliches jährliches AFSI über einen Zeitraum von drei Steuerjahren 1 Milliarde US-Dollar übersteigt. Eine Körperschaft, die Mitglied eines multinationalen Konzerns mit ausländischer Muttergesellschaft ist, muss einen zweiteiligen Test durchführen. Es handelt sich um ein anwendbares Unternehmen, wenn (1) der 3-Jahresdurchschnitt des AFSI aller Mitglieder der Gruppe 1 Milliarde US-Dollar übersteigt und (2) der 3-Jahresdurchschnitt des AFSI der US-Mitglieder der Gruppe (und der nicht berücksichtigten Unternehmen, die sich im Besitz von Mitgliedern der Gruppe befinden), der US-Geschäfte ausländischer Gruppenmitglieder, die keine Tochtergesellschaften von US-Mitgliedern sind, und der ausländischen Tochtergesellschaften von US-Mitgliedern 100 Millionen US-Dollar übersteigt.

Bei der Ermittlung des AFSI werden zahlreiche Anpassungen an den Erträgen des Jahresabschlusses vorgenommen, und diese Regeln unterscheiden sich auch für rein inländische Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften, die Teil einer konsolidierten Gruppe mit einer ausländischen Muttergesellschaft sind.  

Wenn ein steuerpflichtiges Unternehmen BMT zahlt, weil die vorläufige Mindeststeuer die reguläre Steuer plus BEAT übersteigt, erhält es eine Mindeststeuergutschrift, die unbegrenzt vorgetragen und in künftigen Jahren mit der regulären Steuer verrechnet werden kann (soweit die reguläre Steuer die BMT plus BEAT übersteigt) Die BMT schränkt die allgemeine Unternehmensgutschrift nicht ein, die Körperschaftsteuerpflichtige sowohl mit ihrer regulären Steuerschuld als auch mit der BMT verrechnen können.  

Das IRA fügte auch eine AMT-Auslandssteuergutschrift (FTC) für Unternehmen hinzu, die für das Steuerjahr eine FTC in Anspruch nehmen. Die AMT-FTC zieht 15 % vom AFSI eines steuerpflichtigen Unternehmens ab, um die vorläufige Mindeststeuer zu ermitteln.

Unternehmen mit 100 oder weniger berechtigten Anteilseignern, von denen keiner eine Kapitalgesellschaft sein darf, und die bestimmte andere Voraussetzungen erfüllen, können sich für eine Besteuerung nach Unterkapitel S des Internal Revenue Code (IRC) entscheiden und werden daher als S-Kapitalgesellschaften bezeichnet. Diese S-Körperschaften werden ähnlich, aber nicht identisch, wie Personengesellschaften besteuert (d. h. alle Steuerpositionen [z. B. Einkommen, Abzüge] fließen an die Eigentümer des Unternehmens). Daher unterliegen S-Körperschaften im Allgemeinen nicht der US-Bundeseinkommensteuer.

Einkommensteuern der Bundesstaaten und lokale Einkommensteuern

Die Steuersätze variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat und reichen im Allgemeinen von 1 % bis 12 %. Einige Bundesstaaten erheben allerdings keine eigene Einkommensteuer. Die gängigste Steuerbemessungsgrundlage ist das steuerpflichtige Einkommen auf Bundesebene, das durch einzelstaatliche Bestimmungen modifiziert wird und im Allgemeinen auf der Grundlage einer Aufteilungsformel, die sich aus einem oder mehreren der folgenden Faktoren zusammensetzt, auf die einzelnen Bundesstaaten aufgeteilt wird: Sachanlagen und Mietaufwendungen, Verkäufe und andere Einnahmen sowie Lohnsumme.

Eine Gesellschaft, die in den Vereinigten Staaten nach dem Recht der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates organisiert oder gegründet wurde, ist eine inländische Gesellschaft. Eine inländische Körperschaft ist eine gebietsansässige Körperschaft, auch wenn sie in den Vereinigten Staaten keine Geschäftstätigkeit ausübt oder kein Eigentum besitzt.

Rentner

Bei Rentnern, die den Wohnsitz und den Lebensmittelpunkt (183-Tage Regel) in den USA haben, können die deutschen Finanzämter aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens keine Steuern auf die gesetzliche Rente verlangen. Anders sieht es bei Beamtenpensionen aus, diese bleiben weiterhin in Deutschland steuerpflichtig.

Die Rente kann von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) entweder auf ein Konto in Deutschland oder ein Konto in den USA überwiesen werden. Sofern der Renteneingang auf ein US-Amerikanisches Konto erfolgt, muss allerdings mit hohen Kosten durch Überweisungs- und Währungsumrechnungsgebühren gerechnet werden, die immer vom Rentenempfänger und nicht von der Deutschen Rentenversicherung getragen werden. Die Verluste durch die Auslandsüberweisung können sich auf bis zu 5 Prozent der Überweisungssumme belaufen. Es empfiehlt sich daher ein Konto in Deutschland für die Rentenzahlung beizubehalten. Möchte man das Geld anschließend auf ein Konto in den USA überweisen, empfiehlt es sich, hierfür einen speziellen Überweisungsservice nutzen.

Für wen sich der Umzug in die USA lohnt (und für wen nicht)

Einzelpersonen

Aus rein steuerlicher Sicht ist es für jemanden, den es in die USA zieht, um dort zu leben und als Angestellter bei einem beliebigen Unternehmen zu arbeiten, kein besonders großer Vorteil. Natürlich sind es aber oft auch viele andere Gründe, welche die Entscheidung, in die USA auszuwandern, beeinflussen. Und hier haben die USA natürlich viele Vorteile zu bieten. Für die meisten gilt jedoch: Ohne das Glück, eine Greencard über die jährliche Lotterie zu erheischen, wird es schwierig sein, eine Aufenthaltsgenehmigung für die USA zu bekommen.

Unternehmen/Start-ups

Insbesondere für Start-up-Gründer gibt es mit dem O-1-Visum seit 20216 eine spannende Möglichkeit, eines der begehrten Visa zu erhalten und dabei auch noch Vorteile zu haben. Das 0-1-Visum entstand mit dem Zweck, die Wirtschaft in den USA mit Fachkräften anzukurbeln, die über außerordentliche Fähigkeiten verfügen. Es gibt Start-up-Gründern die Gelegenheit, ihr Business aufzubauen, während sie in den USA leben. Später kann man damit auch eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Wer die Voraussetzungen für ein 0-1-Visum erfüllt, kann als Gründer z.B. mit dem QSBS-Steuervorteil viel Geld sparen. QSBS steht für Qualified Small Business Stock. Gründer mit venture capital, die ihr Unternehmen entsprechend aufsetzen, können bei einem späteren Unternehmensverkauf bis zu US$ 10 Mio. an Kapitalerträgen von der Steuer befreien. Gerne beraten wir Sie hierzu eingehend in einem persönlichen Gespräch. 

Übrigens: Wer eine Firma in den USA gründet, kann auch Förderungen bekommen. Man sollte sich deshalb über die umfangreichen Möglichkeiten von Subventionen und Zuschüssen informieren, am besten durch eine Person vor Ort bei den jeweiligen Behörden, die sich genau mit den Auflagen auseinandersetzt. Es können nur US-Firmen und keine ausländische Muttergesellschaft Förderungen beantragen. Förderungen gibt es sowohl vom Bund als auch von den Bundesstaaten und den Gemeinden. Diese Förderungen werden auch an ausländische Investoren gewährt. Voraussetzung ist meist eine US-Niederlassung und das Schaffen von Arbeitsplätzen. Aber auch Investitionen, Umweltschutz und Forschung werden gefördert.

Selbständige/Freiberufler/Freelancer

Für gut ausgebildete Freiberufler, Handwerker und sonstige Fachleute, die selbstständig sind und das auch in den USA bleiben wollen, kann sich ein Umzug in die USA oft durchaus lohnen. Nicht nur aufgrund der insgesamt rosigeren Zukunftsaussichten dort im Vergleich zu Europa, sondern auch aufgrund niedrigerer Steuern (wenn auch nicht in erheblichem Maße!) und des deutlich positiveren Geschäftsklimas. Wen das anspricht, der kann sich in den USA als Investor oder (Klein-)Unternehmer niederlassen. Voraussetzung dafür ist ein E2-Visum. Aber Achtung: Es handelt sich dabei nicht um eine Greencard! Wer seine Selbständigkeit wieder aufgibt oder sein Unternehmen verkauft, muss das Land wieder verlassen. Umgekehrt, und anders als bei anderen Visaarten, kann das E2-Visum aber beliebig oft verlängert werden. Voraussetzung dafür, dass man ein E2-Visum bekommt, ist, dass man über genügend Kapital "zur Förderung der amerikanischen Wirtschaft" verfügt. Dabei sind US$ 100.000 eine grobe Richtschnur, da es keine klare „offizielle“ Untergrenze gibt. Und es spielt im Übrigen keine Rolle, ob man eine neue Firma gründet oder ein bestehendes Unternehmen kauft. Man muss jedoch nachweisen können, dass das Unternehmen rentabel wirtschaften kann. 

Das E2-Visum kommt auch für Freelancer in Betracht. Aus denselben Gründen. Alternativ können sich Freelancer aber auch um ein 0-1-Visum bewerben. Dieses ist für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten im Bereich Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder ähnlichen gedacht. Voraussetzung für die Beantragung sind allerdings bestimmte Projekte mit festen Auftraggebern. Hat man einen Auftraggeber, sponsert dieser das O-1-Visum und man darf für die Dauer des Projekts in den Staaten arbeiten und leben. Beantragt man das Visum über einen Agenten, kann man im Anschluss Aufträge verschiedener Klienten in den USA annehmen. Die Reihenfolge spielt hier eine große Rolle: erst der Auftrag bzw. Agent, dann das Visum. Selbstständige können mit dem O-1-Visum also nicht einfach in die USA auswandern und sich erst vor Ort auf die Suche nach Arbeit machen.

Allein in den letzten fünf Jahren hat sich die Zahl der amerikanischen Freiberufler um 5 Millionen erhöht. Aktuell machen diese ca. 35% der arbeitenden Bevölkerung aus. Digitalisierung und zunehmende Vernetzung ermöglichen es, per App oder Mausklick an Kunden und Aufträge zu kommen. Und da es sich bei den USA um einen riesigen Binnenmarkt handelt, ist auch das Marktpotenzial enorm!

Rentner

Für deutsche Rentner zählen die USA zu den bevorzugten Ländern, wenn es um die Wahl des Altersruhesitzes im Ausland geht. Doch einfach ist es, wie für andere Einzelpersonen, auch für Ruheständler nicht, in die Staaten auswandern. Ein spezielles Visum für Rentner, wie es manch andere Länder anbieten, gibt es in den USA leider nicht. Vielmehr gelten auch hier die strengen Vorschriften für die Vergabe der „Greencards“ (Daueraufenthaltsberechtigungen). Es spielt dabei auch keine Rolle, wieviel Geld ein deutscher Rentner mit in die Staaten bringt, er muss sich mit einem temporären Aufenthalt von maximal 180 Tagen begnügen. Das US-Visa-Waiver-Programm ermöglicht deutschen Staatsbürgern relativ unkompliziert einen 90-tägigen Aufenthalt. Im Vorfeld des Aufenthalts muss dafür online der sogenannte ESTA-Antrag gestellt werden. Das B-2 Besuchervisum erlaubt Aufenthalte von bis zu 180 Tagen am Stück. An dieser Aufenthaltsbeschränkung ändert auch ein Immobilienbesitz in den USA nichts.

Wer finanziell gut vorgesorgt hat, kann in den USA sein Rentnerdasein auf hohem Niveau genießen! Aufgrund der schwierigen Visum-Situation empfiehlt sich für die Allermeisten aber eher, lediglich in den USA zu überwintern. Für die Sommermonate behält man am besten den Hauptwohnsitz in Deutschland.

Unter gewissen Voraussetzungen (und mit entsprechend hohen Kosten verbunden) ist eine Greencard für Unternehmer in den USA möglich. Doch die wenigsten Rentner möchten in den USA ein Unternehmen gründen bzw. leiten.

Wer als Rentner unbedingt dauerhaft in die USA auswandern möchte, für den bleibt daher meist nur die Teilnahme an der jährlichen Greencard-Lotterie, bei der jährlich 50.000 Greencards verlost werden.

Besonderheiten beim Wohnortwechsel in die USA

Ein Umzug in die USA ohne einen Job ist möglich, aber alles andere als einfach! Man benötigt ein Visum, um in die USA zu ziehen. Dauer-Visa werden auf der Grundlage von Familie, Investitionen, Studium oder Beschäftigung erteilt. Wer keinen Job hat, muss in Begleitung von jemandem kommen, der einen hat. Wer für oder mit seinem Unternehmen in die USA zieht, sollte sich seine Bewerbung von diesem sponsern lassen. Vorsicht vor Betrügereien! Jobs, die irgendeine Form der Vorauszahlung erfordern, sind keine echten Jobs, sie sind Betrugsmaschen! Multi-Level-Marketing (MLMs), die von der Rekrutierung neuer Teilnehmer und nicht von Einzelhandelsverkäufen leben, sind Schneeballsysteme und illegal. Wenn eine Stellenausschreibung die Zahlung von Visa, Schulungsmaterialien, Verwaltungsgebühren, Coaching oder irgendetwas anderem im Voraus verlangt, handelt es sich höchstwahrscheinlich ebenfalls um einen Betrug. Man sollte sich also vorab umfassend informieren.

Braucht man unbedingt eine Greencard? Nein! Wer in die USA zieht, um zu arbeiten, benötigt ein beschäftigungsbezogenes Visum, eine Arbeitserlaubnis ODER eine Green Card. Mit einem arbeitgeberbezogenen Visum kann man nur für einen bestimmten Arbeitgeber arbeiten, während eine Green Card einen dauerhaften Aufenthalt ermöglicht. Wer es mittels einer Greencard versucht, braucht einen US-Bürger, der den Antrag sponsert. Der gesamte Prozess kann Monate oder sogar Jahre dauern, abhängig von der Art der Einwanderung. Bewirbt sich der Arbeitgeber im Namen des Antragstellers, muss er dessen Fall vorantreiben. Der Antragteller muss zeigen, dass er Fähigkeiten anbietet, die in den USA knapp sind (z. B. wissenschaftlich, medizinisch oder technisch). Es gibt eine Quote von Green Cards, die pro Jahr ausgestellt werden, und der Wettbewerb ist hart.

Eine gute Krankenversicherung ist unabdingbar! Kommt man aus einem Land mit staatlich geförderter Gesundheitsversorgung, kann das US-Gesundheitssystem ein ziemlicher Schock sein. Medizinische Verfahren und Verschreibungen können viel mehr kosten als im Heimatland. So können die Kosten für einen einzigen Krankenhausaufenthalt in den USA sehr hoch sein. In den USA werden auch die Arzneimittelpreise nicht von der Regierung reguliert und Verschreibungen gehören zu den teuersten der Welt. Während die Krankenversicherung einen Teil der Kosten decken könnte, muss sie der durchschnittliche Amerikaner immer noch aus eigener Tasche bezahlen. Laut einer aktuellen Umfrage geben US-Bürger jährlich durchschnittlich US$ 1.200 für verschreibungspflichtige Medikamente aus. Selbst der Abschluss einer Krankenversicherung zur Deckung dieser Kosten kann komplex und teuer sein. Vom Arbeitgeber gesponserte Krankenversicherungen sind verfügbar, aber nicht für alle. Greencard-Inhaber können möglicherweise eine Krankenversicherung über den ACA-Marktplatz (bekannt als Obamacare) abschließen, wenn ihnen keine vom Arbeitgeber gesponserte Krankenversicherung zur Verfügung steht. Bevor man also umzieht, sollte man sich über die verschiedenen Optionen genau informieren.

Wer eine Kreditkarte braucht, und das werden wohl die meisten, wird vielleicht auch schnell merken, dass die US-Kreditindustrie ein gewisses “Henne-Ei-Problem“ hat. Dies betrifft jeden in den USA, der zum ersten Mal eine Kreditlinie beantragt, einschließlich der Neuankömmlinge. Man fängt kredittechnisch quasi bei null an, was ein Problem sein kann, weil die Kreditwürdigkeit hier eine sehr große Sache ist. Sie ist der Schlüssel zu reibungslosen Geschäftsabläufen und zum Sparen von Geld im Laufe der Zeit. Der schnellste und direkteste Weg zum Aufbau von Kreditwürdigkeit in den USA ist eine Kreditkarte. Eine zu bekommen, kann aber schwierig sein, wenn man keine positive Kredithistorie hat. Unmöglich, eine Kreditkarte zu bekommen, ist es natürlich nicht, aber eben schwieriger. Allein schon deshalb ist es für potenzielle Einwanderer sehr hilfreich, wenn sie über ein gewisses Eigenkapital verfügen.

Die USA sind riesig. Klima, Kultur und Lebensstil variieren immens von Staat zu Staat. Um sich eine Vorstellung zu machen: Ganz Deutschland passt fast fünfmal in den Bundesstaat Alaska. Es gibt viele Dinge zu wissen, bevor man in die USA zieht, und sie variieren sehr, je nachdem, wo man lebt. Der Lebensstil variiert auch stark zwischen Stadt- und Landleben. Wer aus einer geschäftigen Großstadt kommt, für den mag es daher sinnvoll sein, ebenfalls in einer Stadt zu leben, während Fans des Landlebens vielleicht in einer ruhigeren Gegend oder in einem Vororte aufgehoben ist. Amerikaner neigen auch dazu, ihr Herz auf der Zunge zu tragen. Im Allgemeinen ist der US-Lebensstil sehr leger und viel sentimentaler und offener, als das manche Europäer gewohnt sind. 

Amerikaner neigen dazu, Bargeld seltener zu verwenden als EU-Bürger. Was den öffentlichen Verkehr betrifft, verlässt man sich mehr auf Autos, Mitfahrgelegenheiten und Taxis als auf Züge. Wahr ist auch, dass verschreibungspflichtige Medikamente leichter zu bekommen sind als in anderen Ländern, und wo Europäer vielleicht öfter Yoga, ein heißes Bad oder Bettruhe empfehlen, verlassen sich Amerikaner vielleicht etwas mehr auf verschreibungspflichtige Medikamente.

Was die Medien betrifft, so konzentrieren sich die amerikanischen Nachrichten sehr auf Amerika. Nachrichten sind oft nicht nur regional, sondern „hyperlokal“. Während europäische Medien internationale Nachrichten oder zumindest wichtige Ereignisse in den Nachbarländern diskutieren, konzentrieren sich die Nachrichten in den USA oft viel mehr auf das Lokale.

Und stets sollte man bedenken: Das US-Rechtssystem funktioniert anders und variiert von Bundesstaat zu Bundesstaat. Zum Beispiel ist man in vielen Staaten gesetzlich verpflichtet, seine Hof- oder Garageneinfahrt bzw. den Eingangsbereich sauber und in Ordnung zu halten. Sind diese mit Schnee oder rutschigen Blättern bedeckt, sollte man diese entfernen, da man für Unfälle haftbar ist. Ach, und ja, hierzu passt auch das Thema Waffen: Vor rund 250 Jahren erhielten die Amerikaner "das Recht, Waffen zu besitzen und zu tragen", und seitdem haben sie es sich nicht mehr nehmen lassen. Das Ausmaß des Waffenbesitzes im ganzen Land ist mit fast 90 Schusswaffen pro 100 Einwohnern atemberaubend. Viele Amerikaner sehen im ungehinderten Zugang zu Waffen und Freiheit so ziemlich dasselbe. Wer damit ein Problem hat, der… nun ja, hat möglicherweise ein Problem.

Steuern in den USA - ein Überblick

Einkommensteuer

Die persönliche Einkommensteuer auf Bundesebene unterliegt, je nach zu versteuerndem Einkommen, Sätzen von 10%, 12%, 22%, 24%, 32%, 35% oder 37%. Der Höchststeuersatz von 37% greift bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von US$ 539.901. Eine Ausnahme bildet Einkommen aus Kapitalgewinnen für Vermögenswerte, die länger als 12 Monate gehalten wurden. Für diese beträgt der Höchstsatz der Bundessteuer 20 %.

Körperschaftsteuer

Auf Bundesebene: 21%

Auf Bundesstaaten-Ebene: 

  • Einige Bundesstaaten erheben keine eigene Körperschaftsteuer

  • In den Staaten, die eine eigene Körperschaftsteuer erheben, liegt sie zwischen 1 % und 12 % und ist für Zwecke der Körperschaftsteuer auf Bundesebene abzugsfähig.

Kapitalertragsteuer

Der Höchstsatz der Bundessteuer auf Kapitalgewinne beträgt 20 % für Vermögenswerte, die länger als 12 Monate gehalten werden. Bis zu einem gewissen Ertrag sind die Gewinne Kapitalertragssteuerfrei. Darüber, bis zu einer weiteren Schwelle, fallen 15% an, darüber hinausgehende Erträge werden mit dem Höchstsatz von 20% besteuert.

Für Kapitalerträge von Unternehmen gilt der pauschale Körperschaftsteuersatz von 21%.

Quellensteuern

Bei Unternehmen:

Ausländische Personen unterliegen im Allgemeinen einer US-Steuer von 30 % auf den Bruttobetrag bestimmter Einkünfte aus US-Quellen. Alle Personen, die aus den USA stammende feste, bestimmbare, jährliche oder regelmäßige Zahlungen (FDAP) an ausländische Personen leisten, müssen im Allgemeinen 30 % der Brutto-FDAP-Zahlungen aus den USA, wie Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren usw., melden und einbehalten. Quellensteuerpflichtige dürfen einen niedrigeren Satz einbehalten, wenn der wirtschaftliche Eigentümer ordnungsgemäß bescheinigt, dass er entweder aufgrund des US-Steuergesetzes oder eines Steuerabkommens Anspruch auf einen niedrigeren Satz hat. Die Meldung von Zahlungen aus den USA ist immer erforderlich, auch wenn kein Einbehalt erfolgt.

Ein Quellensteuerabzug kann auch beim Kauf einer Beteiligung an US-Immobilien von einer Nicht-US-Person (die zu diesem Zweck auch Anteile an einer US-Gesellschaft umfassen kann, die hauptsächlich US-Immobilien/Grundbesitz hält) oder einer Beteiligung an einer Personengesellschaft erforderlich sein, wenn die Personengesellschaft ein US-Gewerbe oder eine US-Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat.

Die USA haben verschiedene bilaterale Einkommensteuerabkommen abgeschlossen, darunter auch mit Deutschland, Österreich und der Schweiz, um Doppelbesteuerung zu vermeiden und Steuerhinterziehung zu verhindern. Daraus ergeben sich bestimmte Vergünstigungen, die im Rahmen dieser Abkommen gewährt werden.

Vermögensteuer

Keine (auf Bundesebene)

Grundsteuer

Viele Staaten und Kommunen erheben eine Reihe von Grundsteuern auf Immobilien. Die meisten Staaten erheben auch eine Steuer auf das persönliche Eigentum von Unternehmen. Diese im Einzelnen aufzulisten, sprengt den hier gegebenen Rahmen.

Grunderwerbsteuer

Staatliche und kommunale Behörden erheben häufig Stempelsteuern zum Zeitpunkt der amtlichen Eintragung einer Immobilientransaktion (die der deutschen Grunderwerbsteuer gleichkommen). Diese Steuern richten sich in der Regel nach dem Wert des übertragenen Grundstücks. Die Steuer wird in der Regel auf den direkten Verkauf von Immobilien erhoben, aber einige Bundesstaaten und Gemeinden erheben eine solche Steuer auch auf den Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung an einer Immobilie, d. h. den Verkauf eines direkten oder indirekten Eigentums an der Immobilie. Viele Bundesstaaten und Gemeinden erheben auch Stempelsteuern auf bestimmte Waren, die in dem jeweiligen Land zum Verkauf angeboten werden, wie Zigaretten und andere Tabakwaren.

Erbschaftsteuer

Es gibt keine bundesweite Erbschaftsteuer, d.h. eine Steuer auf die Summe der Vermögenswerte, die eine Person von einer verstorbenen Person erhält. Aber eine Bundesnachlasssteuer wird auf Nachlässe erhoben, die im Jahr 2022 US$ 12,06 Millionen (US$ 12,92 im Jahr 2023) übersteigen. Die Steuer wird nur auf den Teil des Nachlasses erhoben, der diese Beträge übersteigt.

Ab 2022 erheben nur noch sechs Staaten eine Erbschaftsteuer, die zu zahlen ist, wenn man Geld oder Eigentum aus dem Nachlass einer verstorbenen Person erhält. Anders als bei der bundesstaatlichen Nachlasssteuer ist der Begünstigte des Vermögens für die Zahlung der Steuer verantwortlich.

Schenkungsteuer

Für das Jahr 2022 beträgt der jährliche Schenkungsteuerfreibetrag US$ 16.000. Das heißt, dass man im Jahr 2022 bis zu US$ 16.000 an beliebig viele Personen verschenken kann, ohne dass etwas davon der Schenkungsteuer unterliegt. Die Schenkungsteuer wird vom Finanzamt erhoben, wenn Sie Geld oder Eigentum im Wert von mehr als einem Freibetrag an eine andere Person übertragen, ohne im Gegenzug einen mindestens gleichwertigen Gegenwert zu erhalten. Dies kann der Fall sein, wenn Eltern ihren Kindern Geld schenken, wenn sie Eigentum wie ein Haus oder ein Auto verschenken, oder bei jeder anderen Übertragung. Außerdem gibt es einen lebenslangen Freibetrag von US$ 12,06 Millionen (Stand: 2022).

Mehrwertsteuer (MwSt.)

Auf Bundesebene gibt es keine Verkaufs- oder Mehrwertsteuer (VAT), jedoch stellen Verkaufs- und Nutzungssteuern eine wichtige Einnahmequelle für jene 45 Bundesstaaten, die solche Steuern erheben, und den District of Columbia dar. Die Verkaufs- und Nutzungssteuersätze variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat und reichen im Allgemeinen von 2,9 % bis 7,25 % auf bundesstaatlicher Ebene. Die meisten Bundesstaaten lassen auch eine "lokale Option" zu, die es örtlichen Behörden, wie Städten und Bezirken, erlaubt, einen zusätzlichen Prozentsatz zur bundesstaatlichen Steuer zu erheben und die damit verbundenen Einnahmen zu behalten.

Verbrauchsteuern

Verbrauchsteuern werden im Allgemeinen vom Bund und den Bundesstaaten auf eine Vielzahl von Waren und Aktivitäten erhoben, darunter Benzin, Kerosin und Dieselkraftstoff für den Transport, den Luftverkehr, Wetten, ausländische Versicherungen, ozonabbauende Chemikalien, die Herstellung/Import bestimmter Waren (z. B. bestimmte Sportartikel, Reifen, Schusswaffen und Munition und Tabak) sowie der Verkauf bestimmter Waren im Einzelhandel (z. B. schwere Fahrzeuge, Anhänger, Karosserien und Fahrgestelle). 

Die Verbrauchsteuersätze sind so unterschiedlich wie die Waren und Tätigkeiten, auf die sie erhoben werden. So wird beispielsweise eine Bundesverbrauchsteuer von 7,5 % auf den inländischen gewerblichen Personenflugverkehr erhoben, während die Bundesverbrauchsteuer auf Kraftstoffe im Allgemeinen 18,3 US-Cent pro Gallone Benzin (zuzüglich 0,1 US-Cent pro Gallone LUST-Steuer) und 24,3 US-Cent pro Gallone Dieselkraftstoff (zuzüglich 0,1 US-Cent pro Gallone LUST-Steuer) beträgt. Die Bundesverbrauchsteuer auf den Erstverkauf, das Leasing oder die Nutzung von schweren Fahrzeugen, Anhängern, Aufbauten, Fahrgestellen usw. beträgt 12 %. Diese Steuern werden in der Regel vom Hersteller, Importeur, Einzelhändler oder Anbieter der Waren und Tätigkeiten erhoben und dann an den Käufer weitergegeben.

Besteuerung aus Gewinnen mit Kryptowährungen und Crypto-Assets in den USA

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Die Boris-Becker-Falle eines Scheinumzuges vermeiden

Die Definition des Lebensmittelpunktes und seine Verlagerung sind auf dieser Seite ausführlich beschrieben.

Wenn Sie in die USA umziehen, müssen Sie Ihren deutschen Wohnsitz definitiv aufgeben. Auch wenn Sie in Deutschland nur eine Zweitwohnung weiter behalten, die Ihnen als ständige Wohnstätte dient, gilt die überdachende Besteuerung des deutschen Finanzamts dauerhaft weiter. Damit würde Ihnen ein Wohnsitz in den USA definitiv keine Steuervorteile bringen. Folglich muss Ihr Umzug in die USA unbedingt ein „echter“ Umzug sein, d.h. dass Sie Ihren Hauptwohnsitz komplett verlegen und ausreichend viele Tage im Jahr in den USA physisch anwesend sein müssen.

Wenn Sie sich aber weiterhin ständig in Deutschland oder Österreich aufhalten, wird Ihr Lebensmittelpunkt nicht wirklich verlegt und es geht Ihnen wie Boris Becker vor 25 Jahren, der viel mehr Zeit in Deutschland als in Monte Carlo verbrachte.

Nur ein richtiger Umzug ins Ausland, ggf. mit der ganzen Familie, kommt also für Sie in Frage.

Beachten Sie unbedingt auch, dass Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und ins Ausland umgezogen sind, ca. 3 bis 12 Monate nach dem Abmelden des Wohnsitzes in Deutschland regelmäßig einen Fragebogen des Finanzamts zum Wegzug ins Ausland zugeschickt bekommen. Dieser umfasst 16 detaillierte Fragen, in denen Sie aufgefordert werden, die Umstände Ihres Wegzug aus Deutschland und den neuen Wohnsitz im Ausland umfangreich nachzuweisen. Sicher, Sie können das Schreiben einfach ignorieren. Allerdings raten wir davon ab. Denn: Bei Steuerschulden droht Passentzug - wenigstens wenn Sie nicht mit den Behörden kommunizieren. Und der deutsche Staat kann Ihren deutschen Pass auch dann einziehen , wenn bei Ihnen nur Steuerschulden konstruiert werden. Da hilft dann nur noch, eine zweite Staatsbürgerschaft kaufen zu können (z.B. "Citizenship by Investment").

Was die USA als Wohnsitzland attraktiv macht

Diese Frage ist natürlich nicht so pauschal zu beantworten, denn es gibt, je nach Wünschen und Vorstellungen, sehr vieles, was die USA als Wohnsitzland attraktiv macht. Die persönliche Lebenssituation eines jeden, der darüber nachdenkt, in die USA umzuziehen, spielt also eine entscheidende Rolle dabei.

Ganz allgemein kann man aber sicher sagen, dass die USA in jeder Hinsicht alles bieten KÖNNEN, was sich ein Neuankömmling wünschen kann. Ob Großstadtleben oder viel Natur, Luxus oder rustikales Ambiente, Karriere oder bescheidenes Auskommen, viel Sonne oder viel Schnee, Meer, Prärie oder Berge, …  je nach dem, wohin man zieht, welche Voraussetzungen man mitbringt und was man zu tun bereit ist, bieten die USA eben alle Möglichkeiten. Ein paar universelle Faktoren seien hier aber dennoch genannt.

Die USA sind ein kultureller Schmelztiegel. Es ist schließlich eine Nation, die aus Einwanderern besteht. Und so gibt es über 200 Nationalitäten, die in den Vereinigten Staaten leben. Diese Vielfalt spiegelt sich überall wider, wo Generationen von Migrationswellen zusammengewachsen sind, um neue und einzigartige Kulturen und Küchen zu schaffen, wie die Southwestern-Cuisine, Tex-Mex-Aromen oder den Einfluss der französischen Karibik in Louisiana.  

Die Amerikaner sind stolz auf ihre „can-do“-Einstellung. Eines der Gründungsprinzipien des Landes ist, dass jeder das erreichen kann, wofür er hart genug arbeitet. Ob dies letztendlich der Fall ist, mag dahingestellt sein, der amerikanische Traum erfüllt die Menschen aber sicherlich mit einem Selbstvertrauen. Ein Selbstvertrauen, das inspirierend sein kann. 

Amerika ist ein wirtschaftliches „powerhouse“ und die Heimat vieler globaler Unternehmen. Viele von ihnen sind bereit, die richtigen Kandidaten für deren Arbeitserlaubnis und Visa zu sponsern. Und wer bereits fließend Englisch spricht, hat auf dem globalen Arbeitsmarkt natürlich einen entscheidenden Vorteil.

Sobald man von den großen Städten wie New York wegkommt, wird man feststellen, dass ein großer Unterschied zu Europa darin besteht, wieviel Wohnraum einem zur Verfügung steht. Haben wir schon erwähnt, dass die USA riesig sind? Texas allein ist fast doppelt so groß wie Deutschland, was bedeutet, dass Land (und damit Immobilien) erschwinglicher ist - Amerikaner genießen im Durchschnitt doppelt so viel Wohnraum wie Europäer.

Alles in allem eröffnen die USA also wirklich (fast) unbegrenzte Möglichkeiten für all diejenigen, die sie zu nutzen verstehen.

Lebenshaltungskosten in den USA

Die Website Numbeo listet die internationalen Lebenshaltungskosten verschiedener Länder und Großstädte auf. Der Indexwert 100 entspricht den Lebenshaltungskosten von New York City. Indexwerte unter 100 deuten darauf hin, dass ein Segment der Lebenshaltungskosten (z.B. Lebensmittel) in besagtem Land unter dem Wert von New York City liegt.

Hier der Link zur Numbeo Seite für die USA. Auf der Übersichtsseite können Sie sich neben Mietpreisen oder Restaurantpreisen auch über die Kosten vieler Bedarfsprodukte des täglichen Lebens informieren. 

Man sieht bereits an den obigen Werten, dass das Leben in New York deutlich teurer ist als im Durchschnitt der USA. Entsprechend ist auch die örtliche Kaufkraft im Schnitt höher als in New York.

Die USA sind mit 50 Bundesstaaten und über 330 Millionen Einwohnern als Land schlicht zu groß zu bevölkerungsreich und zu divers, um an dieser Stelle die Lebenshaltungskosten mit Ländern wie Deutschland, Österreich oder der Schweiz direkt zu vergleichen. Vermutlich kann man aber mit einigem Recht und ganz allgemein sagen, dass sie mit denen in Europa vergleichbar sind. Je nach Staat, Region oder Stadt gibt es hier und dort enorme Unterschiede. Das gilt natürlich auch und insbesondere für die Mietkosten und die Immobilienpreise.

Steuerliche Gesichtspunkte eines Wegzuges

Die steuerlichen Konsequenzen eines Wegzugs ins Ausland haben wir auf dieser Seite im Detail erläutert.

Ein wichtiger Aspekt ist, dass der Wegzug aus Deutschland Sie nicht von der Steuerzahlung entbindet, wenn Sie weiterhin Einkünfte aus Deutschland beziehen. Eine gleiche Regelung ist für Österreich zu beachten.

Ob Sie als deutscher Steuerzahler weiterhin beschränkt steuerpflichtig in Deutschland bleiben oder nicht, muss in jedem Einzelfall von Ihrem Steuerberater geprüft werden. Ein Beratungsgespräch ist in diesem Fall unvermeidlich und sollte rechtzeitig vor Wegzug erfolgen.

Die Wegzugsbesteuerung wird beim Umzug in ein Nicht-EU-Land nicht gestundet – haben Sie ein Unternehmen in Deutschland, so wird sofort der fiktive Veräußerungsgewinn ermittelt, den Sie dann versteuern müssen.

Korrekte Vorbereitung

Um einen Umzug in die USA korrekt vorzubereiten, sollten im Vorfeld einige Fragen geklärt werden, auf die wir im folgenden Abschnitt kurz eingehen möchten. Es gibt einige Aspekte bezüglicher Ihrer Steuer- und Vermögensplanung, über die vor diesem wichtigen Schritt Klarheit herrschen sollte.

Was ist der beste Zeitpunkt für einen Umzug in die USA?

Einen perfekten Zeitpunkt für einen Umzug gibt es nicht. Aus steuerlicher Sicht ist der Umzug innerhalb eines laufenden Steuerjahres, welches vom 01. Januar bis 31. Dezember gilt, zeitpunktunabhängig.

Brauche ich oder ein anderes Familienmitglied ein Visum für die USA und auf welcher Grundlage beantrage ich dieses?

Wenn Sie in die Vereinigten Staaten von Amerika reisen möchten, benötigen Sie ein Visum USA oder ESTA USA (=Electronic System for Travel Authorization; zu Deutsch: Elektronisches Reisegenehmigungssystem), auch wenn Sie nur für einen Transit in den USA sind. Die einzige Ausnahme von dieser Regel gilt für Reisende mit einem gültigen US-amerikanischen oder kanadischen Reisepass. In den meisten Fällen brauchen Sie für Ihre Urlaubs- oder Geschäftsreise in die USA statt eines Visums nur ein ESTA zu beantragen. Das geht online. Sowohl das ESTA USA als auch die Visa B-1 und B-2 sind für touristische, geschäftliche und medizinische Reisen bestimmt. In den meisten Fällen reicht ein ESTA aus und Sie müssen kein Visum für die USA beantragen. Wer allerdings einen Aufenthalt in den USA von mehr als 90 aufeinanderfolgenden Tagen plant, sollte ein Visum für die USA beantragen.

Covid-19-Regelungen

Die Seite der deutschen Vertretungen in den USA informiert wie folgt: Seit dem12.06.2022 müssen zur Einreise über internationale Flughäfen in die USA kein negativer COVID-Test und kein Genesenennachweis mehr vorgelegt werden. Zur Einreise ist allerdings weiterhin ein Nachweis über die vollständige Impfung vorzulegen. Näheres finden Sie auf der Seite der CDC (Centers for Disease Control and Prevention). Die Einreise auf dem Landweg über Kanada und Mexiko ist seit dem 1. Oktober 2022 nur noch mit gültigem ESTA möglich. Bitte achten Sie auch auf die Beförderungsbedingungen Ihrer Fluggesellschaft und füllen Sie vor Abreise die sog. „Attestation“ aus, die Ihre Fluggesellschaft für Sie (i. d. R. auf deren Website) bereithalten wird.

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland.

Vollständig geimpfte Flugreisende können in die USA einreisen. Ausnahmen von der Impfpflicht gibt es in wenigen Fällen. Eine Testpflicht vor Abreise besteht nicht mehr.

Ausführliche Hinweise zu Einreise und Aufenthalt (auch zu Kreuzimpfungen) veröffentlich das Center of Disease Control – CDC.

Vor dem Abflug in die USA muss ein Gesundheitsformular ausgefüllt werden.

Ausreise und Transit

Auch Personen, die sich lediglich zum Transit in den USA aufhalten, müssen einen Impfnachweis vorlegen.

Beschränkungen im Land

Es gibt in mehreren Bundesstaaten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens.

In einigen Bundesstaaten und Counties gilt in der Öffentlichkeit das Gebot einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Empfehlungen

Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland und beachten Sie die jeweiligen Quarantänebestimmungen der USA auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene.

Beachten Sie bei Reisen innerhalb des Landes die örtlich unterschiedlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften, insbesondere die Hinweise der lokalen Behörden und des Centers for Disease Control and Prevention (CDC).

Was passiert mit meinem bestehenden Unternehmen?

Haben Sie ein bestehendes Unternehmen, hat der Wegzug ins Ausland Konsequenzen. Eine Kapitalgesellschaft kann im Prinzip einfach weiter betrieben werden, ggf. mit neuem Geschäftsführer. Wenn Sie bisher selbständig waren, ist die Weiterführung des Betriebes nicht ohne weiteres möglich. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und diskutieren Sie die beste Lösung. Wenn Sie über einen Unternehmensverkauf nachdenken, ist es besser, diesen vor dem Umzug abzuschließen.

Muss ich ein neues Unternehmen im Ausland gründen?

Sie müssen nicht zwingend ein neues Unternehmen gründen. Um von den Steuervergünstigen in den USA zu profitieren, kann es aber u.U. sinnvoll sein. Welche Möglichkeiten und Optionen infrage kommen, klären wir in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Was geschieht mit meiner jetzigen Wohnung zu Hause?

Um Ihren Lebensmittelpunkt komplett in die USA zu verlegen, ist die Aufgabe Ihrer Wohnung zwingend notwendig. Damit Ihre Steuerpflicht in Deutschland aufgehoben werden kann, ist eine Wohnungsaufgabe nicht zu umgehen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie eigene Immobilien verkaufen müssen – Sie können diese ggf. ja vermieten. Aber abmelden müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland auf jeden Fall.

Automatischer Informationsaustausch gemäß OECD CRS

Die USA nehmen bisher nicht am internationalen Austausch von Daten gemäß OECD CRS teil. Als Begründung gibt man gerne an, dass die USA erst vor kurzer Zeit großem Aufwand FATCA eingeführt habe und die US-Banken nicht noch weiter belastet werden sollen. Der eigentliche Grund dafür ist aber wohl schlicht der, dass die USA kein Interesse daran haben, ihren eigenen Finanzplatz durch zu viel Transparenz unattraktiv zu machen. Zwar will man US-Steuersünder um jeden Preis dingbar machen, ist aber mit Blick auf die Milliarden an ausländischem Kapital in den USA wenig motiviert, dieses durch allzu eifrige Unterstützung ausländischer Steuerbehörden zu gefährden.

Diese Zurückhaltung der USA bei der Weitergabe von Informationen, erlaubt es nicht in den USA steuerpflichtigen Personen aus legitimen Gründen - wie etwa der Schutz der Privatsphäre (im Gegensatz zur Steuervermeidung) - sowohl FATCA als auch den OECS CRS Informationsaustausch legal zu umgehen.

Sie sollten aber auf jeden Fall mit einem Steuerexperten Kontakt aufnehmen und sich ggf. beraten lassen. Hierfür stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

So hilft Ihnen unsere Kanzlei bei Ihrem Umzug in die USA

Unsere Kanzlei hat schon viele Mandanten dabei unterstützt den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Mit unseren Büros in London, Malta, Dublin und Austin, TX sind wir bestens dafür gerüstet, Sie beim Umzug nach UK, Malta, Irland, die USA und in auf die Bahamas zu begleiten.

Die Dienstleistungen, die wir dabei erbringen, werden stets individuell auf den Mandanten zugeschnitten. Sie umfassen üblicherweise eine oder mehrere der folgenden Aufgaben, mit welcher der Mandant uns betraut:

  • Beratung hinsichtlich der steuerlichen Konsequenzen eines Umzuges ins Ausland für den Unternehmer: Analyse, Prognosen, Einschätzungen;

  • Standortfragen im Ausland für Ihr Unternehmen klären auf Basis diverser Faktoren wie Marktzugang, verfügbare Arbeitskräfte, öffentliche Förderungen in Zusammenarbeit mit Fachexperten vor Ort;

  • Empfehlung von lokalen Immobilienmaklern, die Erfahrungen mit internationaler Mandantschaft haben und bei der Suche nach Kauf- oder Mietobjekten helfen können

  • Empfehlung von Fachanwälten im Bereich Einwanderungsrecht zur Erlangung eines Visums;

  • Beratung und Vermittlung an Steuerberater vor Ort, die das Eröffnen von Bankkonten für die Gesellschaft und Sie persönlich übernehmen;

  • Laufende steuerliche und administrative Betreuung Ihrer Gesellschaft,

  • Steuereffiziente Strukturierung bzw. Umstrukturierung von Vermögen über Auslandsgesellschaften, Holding-Gesellschaften und Trusts.

Im Grundsatz werden unsere Leistungen nach Aufwand abgerechnet, allerdings gelten für manche Leistungen (z.B. die Gründung einer Gesellschaft) Fixpreise.

Im ersten Schritt raten wir Ihnen zur Buchung eines Beratungsgesprächs, um Ihr Vorhaben telefonisch, per Zoom, Skype oder Signal zu besprechen. Gemeinsam finden wir die beste Vorgehensweise und stellen den Kontakt zu unserem Partner in den USA her. Als Projektkoordinator behalten wir für Sie als Ansprechpartner alle Fäden in der Hand, die für ein erfolgreiches Umsetzen Ihrer Ideen notwendig sind.

So kann unsere Kanzlei Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen

Wir bieten umfassende steuerliche und rechtliche Begleitung bei Ihrer Wohnsitzverlagerung ins steuergünstige Ausland. 

Wir folgen einem eingespielten Prozess. Je nach Land involvieren wir bei Bedarf unsere lokale Partnerkanzlei vor Ort, bleiben aber auch dann verantwortlich für die Gesamtkoordination. 

Das Ergebnis lässt sich sehen: Wir haben über 100 Unternehmern und Geschäftsleuten geholfen, ihre Steuerbelastung signifikant zu reduzieren. 

Sorgfältige Planung, gründliche Beratung und umfassende Betreuung sind für uns selbstverständlich. Die steuerrechtlich einwandfreie Ausgestaltung im Rahmen der internationalen Steuergesetzgebung hat dabei oberste Priorität.

Hier erfahren Sie mehr zu unserer Arbeitsweise und wie wir Sie konkret beim Umzug ins Ausland unterstützen können

Häufige Fragen zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland (FAQs)

Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland aus steuerlichen Gründen in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.

Lassen Sie sich jetzt zur Wohnsitz-Verlagerung in die USA beraten

Haben Sie sich bereits über einen längeren Zeitraum aktiv mit dem Thema Wohnsitzverlagerung in die USA und Ausflaggen der natürlichen Person auseinandergesetzt? Können Sie sich einen Umzug in die USA im Grundsatz vorstellen? Sind Sie an einem Punkt angelangt, wo Sie mit Ihrer Internet-Recherche nicht mehr weiterkommen?

Wenn Sie diese Fragen mit „ja“ beantworten, ist es an der Zeit, über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Wohnsitzverlagerung in die USA zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine endgültige Entscheidung im Hinblick auf einen Umzug in die USA zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Wohnsitzverlagerung in die USA sind.

Sie profitieren vom „Boot on the Ground“-Praxiswissen aus mehr als 15 Jahren konkreter Beratungserfahrung. Ziel der Beratung ist Ihre Planungssicherheit, Gelassenheit und Selbstvertrauen in eine Zukunft in den USA.

Die Wohnsitzverlagerung in die USA kann die ultimative Lösung zur steuerlichen Optimierung sein, auch und vor allem bei hohen Einkommen. Mit einem Beratungsgespräch machen Sie den ersten konkreten Schritt auf Ihrem Weg in eine steueroptimierte Zukunft.